Es freut uns mitteilen zu können, dass wir für den Großraum Roth Schwabach einen zusätzlichen Bürostandort in Rednitzhembach eröffnen konnten. Auch hier werden private Immobilienverkäufer und Käufer, sowie Vermieter und Verkäufer von Gewerbeimmobilien, kompetent und regional betreut.
Auch in diesem Jahr konnten wir uns qualifizieren. In der alljährlich vom Marktforschungsunternehmen Statista im Auftrag des Nachrichtenmagazins FOCUS (Burda-Verlag/BurdaNews) durchgeführten Studie werden die TOP-Makler Deutschlands gelistet. Für Nürnberg erfolgten dabei insgesamt lediglich 11 Nennungen. Grundlage für die Bewertung sind vor allen Dingen Kollegen-Empfehlungen sowie das Leistungsspektrum. Das ausführliche Ergebnis der Studie kann im FOCUS-Sonderheft/FOCUS-Spezial “Immobilien Atlas 2020“ nachgelesen werden, welches seit Anfang April im Handel erhältlich ist oder aber hier direkt beim Burda-Verlag bestellt werden kann.
https://www.immobilien-fischer.de/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Immobilien-Fischer.png00Bernhard Fischerhttps://www.immobilien-fischer.de/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Immobilien-Fischer.pngBernhard Fischer2021-01-07 17:47:082021-06-10 16:03:58Auch 2021: Immobilien Fischer gehört wieder zu den Top-Immobilienmaklern Deutschlands!
Kurzarbeit oder gar Job-Verlust: von heute auf morgen kann der Immobilienkredit vielleicht nicht mehr bedient werden. Doch kein Grund für Panik, zumindest nicht fürs erste: das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ sieht, ähnlich wie bei Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen, ein Moratorium (=Aufschub/Stillhalteabkommen) vor. Dies gilt allerdings nur für Verbraucher, also nicht für Firmenkredite, und setzt voraus, dass der Darlehensvertrag vor dem 15. März 2020 bereits bestanden hat und der Kreditnehmer nachweislich durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. Die ab dem 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 fälligen Zins- und Tilgungsleistungen (Annuität) werden demnach ausgesetzt und an die ursprünglich vereinbarte Laufzeit angehangen, sofern mit dem Kreditinstitut keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Diese Verschiebung soll verhindern, dass nach Ablauf des Moratoriums eine Doppelbelastung entsteht. Eine Stundung kann auch rückwirkend erfolgen, also im Mai/Juni noch mit Wirkung 1. April. Näheres ist in einem Artikel des ZDF https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/coronavirus-kredit-kreditvertraege-100.html, weitere gute Detail-Informationen hierzu sind einer Veröffentlichung der Rechtsanwaltskanzlei Norr https://www.noerr.com/de/newsroom/news/moratorium-im-darlehensrecht-aufgrund-der-covid-19-pandemie zu entnehmen.
https://www.immobilien-fischer.de/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Immobilien-Fischer.png00Bernhard Fischerhttps://www.immobilien-fischer.de/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Immobilien-Fischer.pngBernhard Fischer2020-03-28 09:42:482020-04-14 10:49:08Corona-Krise: So können Verbraucher sich ihr Immobiliendarlehen stunden lassen
Neueröffnung – Bürostandort ROTH / SCHWABACH
/in News /by H.J. SteinhartEs freut uns mitteilen zu können, dass wir für den Großraum Roth Schwabach einen zusätzlichen Bürostandort in Rednitzhembach eröffnen konnten. Auch hier werden private Immobilienverkäufer und Käufer, sowie Vermieter und Verkäufer von Gewerbeimmobilien, kompetent und regional betreut.
Auch 2021: Immobilien Fischer gehört wieder zu den Top-Immobilienmaklern Deutschlands!
/in News /by Bernhard FischerAuch in diesem Jahr konnten wir uns qualifizieren. In der alljährlich vom Marktforschungsunternehmen Statista im Auftrag des Nachrichtenmagazins FOCUS (Burda-Verlag/BurdaNews) durchgeführten Studie werden die TOP-Makler Deutschlands gelistet. Für Nürnberg erfolgten dabei insgesamt lediglich 11 Nennungen. Grundlage für die Bewertung sind vor allen Dingen Kollegen-Empfehlungen sowie das Leistungsspektrum. Das ausführliche Ergebnis der Studie kann im FOCUS-Sonderheft/FOCUS-Spezial “Immobilien Atlas 2020“ nachgelesen werden, welches seit Anfang April im Handel erhältlich ist oder aber hier direkt beim Burda-Verlag bestellt werden kann.
Corona-Krise: So können Verbraucher sich ihr Immobiliendarlehen stunden lassen
/in News /by Bernhard FischerKurzarbeit oder gar Job-Verlust: von heute auf morgen kann der Immobilienkredit vielleicht nicht mehr bedient werden. Doch kein Grund für Panik, zumindest nicht fürs erste: das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ sieht, ähnlich wie bei Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen, ein Moratorium (=Aufschub/Stillhalteabkommen) vor. Dies gilt allerdings nur für Verbraucher, also nicht für Firmenkredite, und setzt voraus, dass der Darlehensvertrag vor dem 15. März 2020 bereits bestanden hat und der Kreditnehmer nachweislich durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. Die ab dem 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 fälligen Zins- und Tilgungsleistungen (Annuität) werden demnach ausgesetzt und an die ursprünglich vereinbarte Laufzeit angehangen, sofern mit dem Kreditinstitut keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Diese Verschiebung soll verhindern, dass nach Ablauf des Moratoriums eine Doppelbelastung entsteht. Eine Stundung kann auch rückwirkend erfolgen, also im Mai/Juni noch mit Wirkung 1. April. Näheres ist in einem Artikel des ZDF https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/coronavirus-kredit-kreditvertraege-100.html, weitere gute Detail-Informationen hierzu sind einer Veröffentlichung der Rechtsanwaltskanzlei Norr https://www.noerr.com/de/newsroom/news/moratorium-im-darlehensrecht-aufgrund-der-covid-19-pandemie zu entnehmen.