Einen nicht unwichtigen Bestandteil der Erwerbsnebenkosten selbst ermitteln
Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie fallen unterschiedliche Nebenkosten an, wobei in der Regel auf den Verkäufer neben einer möglichen Maklerprovision lediglich die Kosten der Lastenfreistellung (Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld oder sonstigen Belastung) zukommen.
Der Käufer hat dagegen über ein vereinbartes Maklerhonorar hinaus in jedem Fall die Grunderwerbsteuer (in Bayern sowie in Sachsen noch 3,5 %, in anderen Bundesländern bis 6,5 % des Kaufpreises) sowie die Notar- und Gerichtskosten für den Kaufvertrag und dessen Vollziehung im Grundbuch zu tragen.
Diese Vertrags- und Vollzugskosten sind bundesweit gleich und gesetzlich geregelt und betragen i. d. Regel ca. 1,5 % des Kaufpreises, sofern auch eine Finanzierungsgrundschuld bestellt wird.
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