Zwangsversteigerungen haben keinen nennenswerten Anteil an den Immobilientransaktionen in Deutschland. Das liegt vor allem an der Niedrigzinsphase und an dem anhaltenden Immobilienboom. Den vorläufigen Höhepunkt erreichten die Zwangsversteigerungen im Jahr 2004 mit rund 92.400 Verfahren. 2018 waren es immerhin noch rund 18.500 Immobilien mit einem Verkehrswert von insgesamt 3,85 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der bundesweite Umsatz allein für Wohnimmobilien betrug im gleichen Jahr etwa 180,5 Milliarden Euro.
Nur jedes zweite Zwangsversteigerungsverfahren wird tatsächlich bis zum Ende durchgeführt. Die Gläubiger stimmen einem freihändigen Verkauf meistens zu. Das ist für alle Beteiligten die beste Lösung, denn auf dem freien Markt steigen die Preise seit einigen Jahren so schnell, dass die angesetzten Verkehrswertgutachten von der Marktentwicklung überholt werden.
Eigentumswohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäuser bilden mit gut zwei Dritteln die große Mehrheit bei den Zwangsversteigerungen. Auf dem Land werden Immobilien wegen der dort oft geringen Dynamik des Immobilienmarktes eher zwangsversteigert als in der Stadt.
Waren bis vor rund zehn Jahren noch finanzielle Engpässe der Eigentümer der Hauptgrund für Zwangsversteigerungen, sind es heute häufiger Streitigkeiten in Erbengemeinschaften oder nach Scheidungen. Man unterscheidet die Zwangsversteigerung, die ein Gläubiger betreibt, von der Zwangsversteigerung, die zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt.
- Die wichtigsten Merkmale der Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerungen werden von dem Amtsgericht durchgeführt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt. Während der Versteigerung dauert die sogenannte Bietzeit mindestens 30 Minuten. Interessenten müssen zehn Prozent des Verkehrswertes als Sicherheit hinterlegen, was auch in Form eines bestätigten Bundesbankschecks erfolgen kann. Wenn der Bieter nicht zum Zuge kommt, wird ihm der Betrag zurücküberwiesen. Der Erwerb erfolgt sofort durch Zuschlag und nicht erst mit der Umschreibung im Grundbuch.
- Chancen und Risiken
Der Name macht es schon deutlich: Die Zwangsversteigerung erzwingt den Eigentümerwechsel. Dem möchte sich normalerweise niemand gerne aussetzen. Meistens gibt es mehrere schwerwiegende Gründe für eine Zwangsversteigerung. Das können lang anhaltende, unlösbar scheinende Meinungsverschiedenheiten, unübersichtliche rechtliche Gegebenheiten oder finanzielle Fehleinschätzungen sein. Meistens gibt es im Vorweg oder noch während des Verfahrens eine bessere Lösung. Lassen Sie sich beraten.
- Des einen Leid, des anderen Glück
Die Ersteigerung einer Immobilie kann eine Alternative zum Erwerb auf dem freien Markt sein. Der Ersteigerer erhält den Zuschlag oft zu einem niedrigeren Betrag als dem Verkehrswert. Wer berücksichtigt, dass Objekte in der Zwangsversteigerung nicht ohne Grund auf diese Weise angeboten werden, kann unter bestimmten Umständen davon profitieren. Ob das tatsächlich der Fall ist, sollte vorher unbedingt eingehend geprüft werden.
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