Erbschaften spielen in Deutschland eine bedeutende Rolle. Mehr als jeder dritte Erwachsene hat schon einmal geerbt. Beim Vererben von Immobilien sind Besonderheiten zu beachten – besonders, wenn mehrere Erben vorhanden sind.
- Die gesetzliche Erbfolge ist nicht die einzige Lösung
Die Erbfolge ist in Deutschland nach sogenannten Ordnungen gesetzlich geregelt. Verwandte erster Ordnung sind die Kinder, an die Stelle verstorbener Kinder treten Enkelkinder. Verwandte zweiter Ordnung sind die Eltern oder Geschwister des Erblassers. Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, erbt der Staat.
Jeder Erblasser hat die Möglichkeit, seine Erben selbst zu bestimmen und Erbanteile frei zu verteilen. Dazu dient das Testament. Es kann mit Hilfe eines Notars oder eigenständig formuliert werden. Dabei sind Formerfordernisse zu beachten und Pflichtteilsregelungen zu berücksichtigen.
Der Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, Regelungen über das Vermögen nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Der Erblasser bindet sich gegenüber seinem Vertragspartner. Dieser erlangt eine gesicherte Position in Form einer Anwartschaft. - Das Finanzamt redet mit: Erbschaftsteuer
Ob für eine Erbschaft Steuern anfallen, hängt davon ab, wie groß das vererbte Vermögen ist und welcher Verwandtschaftsgrad besteht. Für nahe Verwandtschaften gelten Steuerfreibeträge: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erben bis zu 500.000 Euro steuerfrei, Kinder und Stiefkinder bis zu 400.000 Euro, für Enkel gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro, für Eltern und Voreltern sind es 100.000 Euro.
- Steuern sparen durch Schenkung
Eine vorzeitige Schenkung kann helfen, Erbschaftsteuern zu vermindern. Die persönlichen Freibeträge bei Schenkungen können alle zehn Jahre wieder genutzt werden. Das Eigentum wird vorzeitig stückchenweise übertragen. Mit Hilfe der Schenkung ist es möglich, Personen vom Erbe auszuschließen oder eine Generation zu überspringen.
- Sonderfall: Erbengemeinschaft
Wenn mehrere gesetzliche Erben gemeinsam erben, kann es Streit geben, denn alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft entscheiden gemeinsam über das Immobilienvermögen. Wichtig ist, eine gemeinsame Linie für Wünsche und Ziele zu finden. Eine verantwortungsbewusste Immobilienverwaltung kann dabei helfen.
- Was anfangen mit dem ererbten Vermögen
Immobilieneigentum ist in der heutigen Zeit ein Glücksfall. Die erzielbaren Preise erreichen Höchstwerte. Immobilien zu verkaufen, ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Vermarktung. In Frage kommen auch andere Verwertungen: Das Eigentum kann ganz oder teilweise selbst genutzt, vermietet, aufgeteilt, verrentet, umgebaut oder umgenutzt werden. Lassen Sie sich ein aussagekräftiges Marktwertgutachten erstellen. Dann haben Sie eine verlässliche Basis für Ihre Entscheidungen.
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