Erbbaurecht:
Das rund 100 Jahre alte Erbbaurecht erlebt in der politischen Diskussion eine Renaissance. Als Instrument der Boden- und Liegenschaftspolitik kann es Wohnungsangebote schaffen, indem Grundstückseigentümer – meist Kommunen, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen oder Kirchen – bezahlbares Bauland für bezahlbaren Wohnungsbau zur Verfügung stellen.
- Erbbaurecht: Eine alternative Erwerbsform zum Grundstückskauf
Das Prinzip des Erbbaurechts liegt in einer Trennung der Eigentumsverhältnisse von Boden und Gebäude für eine festgelegte Zeitdauer, meist 50 bis 99 Jahre. Der Erbpachtnehmer zahlt einen jährlichen Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks. Die Erbbauzinsen betragen zwischen zwei und sechs Prozent. Fast alle Erbbaurechtsverträge sehen Zinsanpassungen während der Laufzeit vor, die sich meistens am Verbraucherpreisindex orientieren.
- Erbbaurechtnehmer haben ähnliche Rechte wie Grundeigentümer
Sie können die auf dem Grundstück errichteten Gebäude selbst nutzen, vermieten und verkaufen. Nach Ablauf des Vertrages geht das auf dem Grundstück stehende Gebäude zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in das Eigentum des Erbbaurechtgebers über. Laut Studie von JLL (Jones Lang LaSalle) und dem Deutschen Erbbaurechtsverband e.V. erhalten etwa die Hälfte der Erbbauberechtigten nach Ablauf der vereinbarten Zeit 66 bis 75 Prozent des Immobilienwertes. Rund 20 Prozent werden mit dem vollen Immobilienwert entschädigt. Die Gestaltungsmöglichkeiten von Erbbaurechtsverträgen sind in der Praxis sehr vielfältig.
- Mit dem Erbbaurecht günstig Bauland generieren
In Deutschland sind Schätzungen zufolge etwa fünf Prozent der zum Wohnen genutzten Flächen auf Basis des Erbbaurechts vergeben. Das Erbbaurecht ermöglicht es den Kommunen, die öffentliche Hoheit über eine Flächenentwicklung zu behalten. Investoren sehen grundsätzliche oder bedeutende Vorteile einer Investition in ein Erbbaurecht gegenüber dem Erwerb einer Immobilie in Volleigentum nur in besonderen Fällen.
- Immobilien mit Erbbaurecht auf dem freien Markt
Angebote von Immobilien mit Erbbaurecht sind auf dem freien Markt verglichen mit den üblichen Marktpreisen oft ein Schnäppchen. Der Grund: Käufer werden nicht Eigentümer des Grundstückes, sondern müssen über die Dauer des Vertrags zusätzlich zum Kaufpreis des Hauses jährlich Erbpachtzinsen entrichten, die je nach Vertrag steigen können.
In Zeiten niedriger Zinsen sollte ein Interessent genau nachrechnen, ob sich der Kauf einer Immobilie mit Erbpacht lohnt. Der Erbbauzins kann im Vergleich teurer sein als die Hypothek für die Finanzierung eines eigenen Grundstückes. Auch ein Blick auf die zukünftige Wertentwicklung ist wenig überzeugend, denn die Wertentwicklung des Grundstückes wirkt sich nicht auf den Wert des darauf stehenden Hauses aus.
Wir helfen Ihnen, Vor- und Nachteile sorgsam abzuwägen.
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